ff:ineligbleGeneralExplanation "Wahrscheinlich haben Sie keinen Anspruch auf diese Leistung. Sie müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit Sie Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe haben. Einer der folgenden Fälle sollte auf Sie zutreffen, damit Ihr Antrag erfolgreich ist: Sie nehmen an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB) teil – vielleicht auch, um sich nachträglich auf einen Hauptschulabschluss oder gleichwertigen Schulabschluss vorzubereiten. Sie machen eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Ihr Ausbildungsbetrieb ist zu weit von Ihren Eltern entfernt, um zuhause wohnen zu bleiben. Sie machen eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Außerdem sind Sie über 18 Jahre alt oder verheiratet beziehungsweise leben mit Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner zusammen. Sie machen eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Sie haben mindestens ein Kind und leben nicht in der Wohnung Ihrer Eltern. Trifft einer der folgenden Fälle auf Sie zu, haben Sie keinen Anspruch auf finanzielle Unterstützung in Form von BAB: Sie machen eine schulische Ausbildung (zum Beispiel zur Physiotherapeutin beziehungsweise zum Physiotherapeut). Sie erhalten bereits Leistungen von einer anderen Behörde, die mit der BAB vergleichbar sind."@de ,
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