- ff:ineligbleGeneralExplanation "Wahrscheinlich haben Sie keinen Anspruch auf diese Leistung. Wenn Ihr Kind unter 18 Jahren alt ist, haben Sie Anspruch auf Kindergeld, wenn Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland oder einem anderen Land der EU, Norwegen, Lichtenstein, Island oder der Schweiz haben und Ihr Kind in Ihrem Haushalt lebt. Soweit Ihr Kind zwischen 18 und 25 Jahre alt ist, ist zusätzlich erforderlich, dass es eine Ausbildung oder ein Studium absolviert, sich zwischen Schulabschluss und Ausbildungs- oder Studienbeginn in einer Übergangszeit befindet oder sich ernsthaft um eine Ausbildung bemüht."@de ,
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